Prepaid-Karte ohne Ausweis? Was die Legitimationspflicht verlangt
Warum jede Prepaid-SIM seit Juli 2017 per Ausweis freigeschaltet werden muss, welche Daten der Anbieter speichert und was für Gäste aus dem Ausland gilt.
Eine Prepaid-Karte ohne Ausweis lässt sich in Deutschland seit Juli 2017 nicht mehr legal aktivieren. Der Anbieter muss vor der Freischaltung prüfen, ob die Person, die die Karte registriert, tatsächlich existiert und die angegebenen Daten stimmen. Das geschieht per Video-Ident, mit der Online-Ausweisfunktion, im Laden oder in einer Postfiliale.
Einen Überblick über alle Verfahren und den Kauf gibt der Bereich Prepaid-Karte kaufen und aktivieren. Hier geht es um die Regel selbst: was sie verlangt, warum es sie gibt und wo die verbreiteten Irrtümer liegen.
Was sich 2017 geändert hat
Schon vor 2017 mussten Anbieter Name, Anschrift und Geburtsdatum ihrer Prepaid-Kunden erfassen. Geprüft wurden die Angaben aber kaum. Wer an der Kasse eine Karte kaufte, konnte beliebige Daten eintragen. Im Zuge der Gesetze zur Terrorismusbekämpfung wurde 2016 beschlossen, dass diese Angaben ab dem 1. Juli 2017 anhand eines Ausweisdokuments überprüft werden müssen. Die Pflicht steht heute im Telekommunikationsgesetz, das 2021 neu gefasst wurde.
Ziel ist, dass sich jede Rufnummer einer realen Person zuordnen lässt. Ermittlungsbehörden können diese sogenannten Bestandsdaten unter gesetzlich geregelten Voraussetzungen abfragen. Gesprächsinhalte oder Verbindungen gehören nicht dazu.
Welche Daten der Anbieter erfasst
| Angabe | Woher sie kommt |
|---|---|
| Vor- und Nachname | aus dem Ausweisdokument |
| Geburtsdatum | aus dem Ausweisdokument |
| Anschrift | aus dem Ausweis oder separat angegeben, wenn das Dokument keine enthält |
| Rufnummer | vom Anbieter vergeben oder mitgenommen |
| Art und Nummer des Dokuments | bei der Prüfung erfasst |
| Datum des Vertragsbeginns | bei der Aktivierung |
Wie lange und in welchem Umfang ein Anbieter die Daten speichert, steht in seiner Datenschutzerklärung. Bei Video-Ident speichert der Dienstleister in der Regel Aufnahmen von Ausweis und Gesicht als Nachweis.
Welche Dokumente akzeptiert werden
Angenommen werden üblicherweise:
- der deutsche Personalausweis
- Reisepässe, auch ausländische
- Aufenthaltstitel und vergleichbare Dokumente für Menschen ohne deutschen Ausweis
- Personalausweise anderer EU-Staaten, je nach Anbieter und Verfahren
Nicht ausreichend sind in der Regel Führerschein, Krankenkassenkarte, Studierendenausweis oder abgelaufene Dokumente. Welche Dokumente ein Anbieter bei welchem Verfahren annimmt, ist unterschiedlich. Manche Video-Ident-Verfahren können bestimmte ausländische Ausweise nicht prüfen. Dann bleibt meist die Prüfung im Laden oder in der Postfiliale.
Mythen und Irrtümer
„Im Ausland gekaufte Karten sind anonym.“ Die deutsche Pflicht gilt für Anbieter, die in Deutschland Prepaid-Karten vertreiben. Viele andere Staaten haben eigene, teils ähnliche Regeln. Wer eine ausländische Karte in Deutschland nutzt, unterliegt den Regeln des Landes, in dem sie ausgegeben wurde.
„Bereits aktivierte Karten von Online-Marktplätzen sind eine Lösung.“ Solche Karten sind auf eine fremde Person registriert. Sie haben keinen Anspruch auf Guthaben oder Nummer, der Anbieter kann die Karte sperren, und die eingetragene Person haftet für Missbrauch. Finger weg davon.
„Eine Karte ist nur für Gespräche registrierungspflichtig.“ Falsch. Auch Daten-SIMs, eSIMs und Karten für Smartwatches oder Router müssen geprüft werden.
„Mit einem Fantasienamen geht es schneller.“ Die Prüfung gleicht Ihre Angaben mit dem Dokument ab. Abweichende Daten führen dazu, dass die Aktivierung scheitert. Wer bewusst falsche Daten verwendet, riskiert die Sperre der Karte.
„Die Registrierung bedeutet Überwachung.“ Gespeichert werden Bestandsdaten zur Person, keine Gesprächsinhalte. Für Verbindungsdaten gelten eigene, strengere Regeln.
Sonderfälle
Karten für Kinder
Minderjährige können in der Regel keinen Mobilfunkvertrag allein abschließen. Eltern aktivieren die Karte deshalb meist auf den eigenen Namen und geben sie an das Kind weiter. Einige Anbieter erlauben eine Registrierung ab einem bestimmten Alter mit Zustimmung der Eltern. Wie Sie die Karte für Kinder sicher einrichten, beschreibt der Bereich Prepaid für Kinder und Senioren.
Gäste aus dem Ausland
Touristen und Menschen, die neu in Deutschland sind, können mit ihrem Reisepass eine deutsche Prepaid-Karte aktivieren. Enthält der Pass keine Anschrift, fragen Anbieter die Adresse separat ab. Für kurze Aufenthalte innerhalb der EU reicht oft die eigene Karte mit EU-Roaming. Mehr dazu im Bereich Prepaid im Ausland.
Mehrere Karten
Es gibt keine allgemeine gesetzliche Obergrenze, wie viele Karten eine Person registrieren darf. Anbieter können aber eigene Grenzen setzen und bei auffällig vielen Aktivierungen nachfragen.
Umzug und Namensänderung
Ändern sich Ihre Daten, aktualisieren Sie sie im Kundenkonto. Nach einer Namensänderung kann der Anbieter einen neuen Nachweis verlangen.
Karten von vor 2017
Wer eine Prepaid-Karte noch aus der Zeit vor Juli 2017 nutzt, musste sie nicht automatisch neu registrieren. Die Pflicht zur Überprüfung gilt für Karten, die seitdem freigeschaltet werden. Trotzdem lohnt ein Blick ins Kundenkonto: Stimmen Name, Anschrift und Geburtsdatum? Fehlerhafte Daten können später Probleme machen, etwa bei einer Ersatzkarte nach Verlust, bei der Mitnahme der Nummer oder bei der Auszahlung von Restguthaben. In solchen Fällen verlangen Anbieter häufig eine Identitätsprüfung nach heutigem Standard.
Datenschutz: was Sie selbst in der Hand haben
Die Registrierung ist Pflicht, aber Sie können beeinflussen, was darüber hinaus mit Ihren Daten geschieht.
- Geben Sie nur die Daten an, die für die Aktivierung nötig sind. Freiwillige Felder, etwa zu Interessen, können Sie meist leer lassen.
- Prüfen Sie bei der Aktivierung die Einwilligungen zu Werbung per Telefon, SMS oder E-Mail. Sie sind freiwillig und jederzeit widerrufbar.
- Nutzen Sie für die Identifizierung nur die vom Anbieter genannten Verfahren und Dienstleister.
- Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung das Recht, Auskunft über die gespeicherten Daten zu verlangen.
- Kündigen Sie Karten, die Sie nicht mehr nutzen. So verhindern Sie, dass eine auf Sie registrierte Nummer in falsche Hände gerät.
Wenn eine Karte in fremden Händen ist
Haben Sie eine auf Sie registrierte Karte verloren oder weitergegeben und wissen nicht mehr, wer sie nutzt, lassen Sie sie über die Hotline oder das Kundenkonto sperren. Solange die Karte aktiv ist, wird sie Ihnen zugeordnet. Das gilt auch für Kosten, die über Drittanbieter abgerechnet werden.
So läuft die Prüfung ab
Das gängigste Verfahren ist der Video-Ident: Sie halten Ihren Ausweis in einem Videoanruf in die Kamera, eine Prüferin oder ein Prüfer gleicht ihn mit Ihnen ab. Eine genaue Anleitung mit Tipps gegen Abbrüche finden Sie unter Video-Ident bei Prepaid-Karten. Alternativen sind die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, eine Prüfung im Shop oder PostIdent in einer Filiale.
Seriöse Anbieter verlangen den Ausweis nur über ihre offiziellen Aktivierungswege. Schicken Sie niemals Fotos Ihres Ausweises per Messenger oder E-Mail an angebliche Servicemitarbeiter. Solche Anfragen dienen häufig dem Identitätsdiebstahl.
Kauf im Handel: worauf Sie achten sollten
Starterpakete aus Supermarkt, Drogerie oder Tankstelle sind beim Kauf noch nicht aktiv. Die Identitätsprüfung erledigen Sie danach selbst über den Aktivierungsweg des Anbieters. Prüfen Sie beim Kauf, dass die Verpackung unbeschädigt ist und Kartennummer sowie PIN-Feld nicht freigerubbelt sind. Bietet Ihnen jemand eine Karte an, die bereits „fertig aktiviert“ sein soll, lehnen Sie ab: Sie wäre auf eine andere Person registriert. Im Shop eines Anbieters kann die Prüfung dagegen direkt an der Theke erfolgen. Bringen Sie dafür Ihren Ausweis im Original mit, eine Kopie oder ein Foto genügt nicht.
Was passiert, wenn die Prüfung fehlt
Stellt ein Anbieter fest, dass eine Karte ohne gültige Prüfung aktiv ist, kann er sie sperren, bis die Identität nachgewiesen ist. Wer Karten ohne Prüfung vertreibt, verstößt gegen das Telekommunikationsgesetz. Für Sie als Kundin oder Kunde bedeutet das: Kaufen Sie Karten nur im Handel, im Shop des Anbieters oder in dessen App, und durchlaufen Sie die Prüfung selbst. Dann gehören Nummer und Guthaben auch wirklich Ihnen.
Häufige Fragen
Seit wann gilt die Ausweispflicht für Prepaid-Karten?
Seit dem 1. Juli 2017. Seitdem müssen Anbieter die Angaben zur Person bei Prepaid-Karten anhand eines Ausweisdokuments überprüfen, bevor die Karte nutzbar ist.
Muss ich eine alte Prepaid-Karte von vor 2017 nachträglich registrieren?
Eine allgemeine Pflicht zur Nachregistrierung alter Karten wurde nicht eingeführt. Stimmen die hinterlegten Daten nicht, kann der Anbieter Sie aber auffordern, sie zu aktualisieren, etwa bei einem Tarifwechsel oder einer Ersatzkarte.
Darf ich eine auf mich registrierte Karte weitergeben?
Innerhalb der Familie ist das üblich, etwa für Kinder. Sie bleiben dann aber Vertragspartner und verantwortlich. Karten gezielt an Fremde weiterzugeben, damit diese anonym telefonieren können, ist nicht im Sinne des Gesetzes und verstößt meist gegen die Geschäftsbedingungen.
Gilt die Pflicht auch für Daten-SIMs für Tablet oder Router?
Ja. Die Identitätsprüfung hängt nicht davon ab, ob mit der Karte telefoniert wird. Auch eSIMs und Karten für Smartwatches, Tablets oder Router werden erst nach der Prüfung freigeschaltet.
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