Schufa-Auskunft kostenlos anfordern: Schritt für Schritt
Wie Sie die kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO bekommen, ohne versehentlich ein Bezahlprodukt zu buchen, und was Sie bei falschen Einträgen tun.
Ihre Schufa-Auskunft bekommen Sie kostenlos, wenn Sie die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO anfordern. Das geht online über das Formular auf der Website der Schufa oder per Brief. Die Schufa muss Ihnen spätestens nach einem Monat mitteilen, welche Daten sie über Sie speichert und welche Score-Werte sie daraus berechnet. Ein kostenpflichtiges Produkt brauchen Sie dafür nicht.
Wie die Schufa bei der Finanzierung eines Smartphones mitspielt, beschreibt der Bereich Handy finanzieren. Diese Anleitung zeigt den Weg zur kostenlosen Auskunft und was Sie mit dem Ergebnis anfangen.
Kostenlos oder kostenpflichtig: der Unterschied
Wer nach der Schufa-Auskunft sucht, landet schnell bei Bezahlangeboten. Die Unterschiede:
| Produkt | Kosten | Wofür gedacht |
|---|---|---|
| Datenkopie nach Art. 15 DSGVO | kostenlos | vollständiger Überblick über Ihre gespeicherten Daten |
| Bonitätsauskunft | kostenpflichtig | Kurznachweis zur Vorlage, etwa beim Vermieter |
| Abo mit Überwachung | kostenpflichtig, laufend | Benachrichtigung bei Änderungen, Zusatzfunktionen |
Für den Zweck, die eigenen Daten zu prüfen, reicht die Datenkopie. Sie enthält sogar mehr Details als die Bonitätsauskunft, die bewusst knapp gehalten ist, damit Dritte nicht zu viel erfahren. Die Datenkopie sollten Sie deshalb nicht an Vermieter weitergeben.
Schritt für Schritt zur Datenkopie
- Formular finden. Auf der Website der Schufa gibt es im Bereich für Privatpersonen einen Antrag auf die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO. Achten Sie auf genau diese Bezeichnung.
- Persönliche Daten eingeben. Name, Geburtsdatum und aktuelle Anschrift. Sind Sie in den letzten Jahren umgezogen, geben Sie auch frühere Anschriften an. So findet die Schufa alle Einträge zu Ihrer Person.
- Identität nachweisen. Je nach Verfahren werden Sie gebeten, eine Ausweiskopie hochzuladen. Angaben, die zur Identifizierung nicht nötig sind, etwa die Zugangsnummer auf der Vorderseite, dürfen Sie schwärzen.
- Antrag absenden. Sie erhalten eine Bestätigung. Notieren Sie das Datum, denn ab diesem Tag läuft die Frist.
- Datenkopie erhalten. Die Auskunft kommt per Post oder digital, je nach Verfahren.
Statt online können Sie die Auskunft auch formlos per Brief verlangen. Schreiben Sie, dass Sie eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO wünschen, und legen Sie Name, Geburtsdatum und Anschriften bei. Die aktuelle Postanschrift für Anfragen von Privatpersonen nennt die Schufa auf ihrer Website.
Für die kostenlose Datenkopie zahlen Sie nichts. Nachrichten per E-Mail oder SMS, die Sie über einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten oder zur Zahlung einer Gebühr für die Auskunft auffordern, sind eine typische Phishing-Masche. Rufen Sie die Website immer selbst über die Adresszeile auf.
Mustertext für den Antrag per Brief
Ein formloses Schreiben genügt. Diese Bausteine sollten enthalten sein:
- Betreff: Antrag auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO
- Satz: „Bitte übersenden Sie mir eine Kopie aller zu meiner Person gespeicherten Daten sowie die Informationen nach Art. 15 DSGVO.“
- Vorname, Nachname, gegebenenfalls Geburtsname
- Geburtsdatum
- aktuelle Anschrift und frühere Anschriften der letzten Jahre
- Datum und Unterschrift
Bewahren Sie eine Kopie des Briefs und den Einlieferungsbeleg auf. Antwortet die Schufa nicht innerhalb der Frist, haben Sie damit einen Nachweis, wann Sie die Auskunft verlangt haben.
Was in der Datenkopie steht
- Personendaten: Name, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Anschriften
- Verträge: Girokonten, Kreditkarten, Kredite, Leasing und häufig auch Mobilfunkverträge
- Anfragen: welche Unternehmen in letzter Zeit Ihre Daten abgefragt haben und zu welchem Zweck
- Zahlungsstörungen: etwa nicht bezahlte, unbestrittene Forderungen nach Mahnung
- Score-Werte: der allgemeine Basisscore und Branchen-Scores, wie sie Unternehmen übermittelt wurden
Prepaid-Karten tauchen in der Regel nicht auf. Wer im Voraus zahlt, bekommt keinen Kredit, deshalb fragen Prepaid-Anbieter normalerweise keine Bonität ab. Laufzeitverträge mit monatlicher Rechnung und insbesondere Verträge mit finanziertem Gerät werden dagegen häufig gemeldet. Mehr zum Unterschied steht unter Prepaid oder Vertrag.
So prüfen Sie die Daten
Gehen Sie die Datenkopie Zeile für Zeile durch:
- Stimmen Name, Geburtsdatum und Anschriften?
- Kennen Sie alle aufgeführten Konten, Karten und Verträge?
- Sind beendete Kredite als erledigt markiert?
- Gibt es Zahlungsstörungen, die bezahlt oder nie berechtigt waren?
- Gibt es Anfragen von Unternehmen, mit denen Sie nie Kontakt hatten?
Unbekannte Verträge oder Anfragen können auf einen Identitätsmissbrauch hindeuten, etwa wenn jemand mit Ihren Daten online bestellt hat. Dann sollten Sie schnell handeln, die betreffenden Unternehmen kontaktieren und gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei erstatten.
Falsche Einträge korrigieren lassen
Sie haben nach der DSGVO das Recht, unrichtige Daten berichtigen und unrechtmäßig gespeicherte Daten löschen zu lassen. So gehen Sie vor:
- Fehler dokumentieren. Notieren Sie, welcher Eintrag falsch ist und warum. Sammeln Sie Belege, zum Beispiel einen Kontoauszug über die Zahlung oder die Kündigungsbestätigung.
- Schufa schriftlich anschreiben. Bitten Sie um Berichtigung oder Löschung und fügen Sie die Belege bei. Die Schufa klärt den Eintrag dann mit dem Unternehmen, das ihn gemeldet hat.
- Meldendes Unternehmen kontaktieren. Parallel können Sie sich direkt an die Bank, den Händler oder Mobilfunkanbieter wenden. Oft geht die Korrektur schneller, wenn die Quelle selbst den Fehler meldet.
- Bei Streit Hilfe holen. Bleibt die Schufa bei ihrer Auffassung, können Sie sich an den Ombudsmann der Schufa oder an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Auch die Verbraucherzentralen beraten.
Korrekte Einträge, etwa über einen laufenden Kredit, lassen sich nicht einfach löschen. Sie werden nach festgelegten Fristen automatisch entfernt. Wie lange ein Eintrag gespeichert bleibt, hängt von seiner Art ab und steht in den Informationen der Schufa.
Was den Score beeinflusst und was nicht
Keinen Einfluss haben die eigene Datenkopie sowie Einkommen und Vermögen, denn diese speichert die Schufa nicht. Einfluss haben vor allem: Zahlungsstörungen, die Zahl und Art laufender Kredite und wie lange Sie schon Konten und Karten ohne Probleme führen.
Beim Vergleichen von Kreditangeboten lohnt es sich, ausdrücklich eine Anfrage zu Kreditkonditionen zu verlangen. Diese Art der Anfrage soll den Score nicht beeinflussen, eine echte Kreditanfrage wird dagegen vermerkt. Fragen Sie bei Banken und Vergleichsportalen nach, welche Variante sie stellen.
Auch andere Auskunfteien fragen
Die Schufa ist die bekannteste, aber nicht die einzige Auskunftei in Deutschland. Online-Händler, Versandhäuser und Mobilfunkanbieter nutzen teils andere Dienste, um vor einem Kauf auf Rechnung oder Raten die Zahlungsfähigkeit einzuschätzen. Wurde Ihnen eine Zahlart verweigert, obwohl Ihre Schufa-Daten unauffällig sind, kann die Ursache bei einer anderen Auskunftei liegen.
Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gilt gegenüber jedem Unternehmen, das personenbezogene Daten über Sie speichert. Sie können also auch bei anderen Auskunfteien eine kostenlose Datenkopie verlangen. Fragen Sie zunächst das Unternehmen, das Sie abgelehnt hat, welche Auskunftei es genutzt hat. Unternehmen müssen Sie darüber informieren, woher die Daten stammen, auf die sie eine Entscheidung stützen.
Wann sich eine Auskunft lohnt
- bevor Sie ein Handy auf Raten kaufen oder einen Vertrag mit Gerät abschließen
- nach einer überraschenden Ablehnung bei einem Kredit oder Vertrag
- vor einer Wohnungssuche oder einem größeren Kredit
- wenn Sie einen Identitätsmissbrauch befürchten
- regelmäßig zur Kontrolle, zum Beispiel einmal im Jahr
Wurde eine Ratenzahlung abgelehnt, finden Sie unter Handy auf Raten ohne Vertrag Alternativen, die ohne oder mit weniger Finanzierung auskommen.
Häufige Fragen
Ist die Schufa-Auskunft wirklich kostenlos?
Die Datenkopie nach Art. 15 DSGVO ist kostenlos. Daneben bietet die Schufa kostenpflichtige Produkte an, etwa eine Bonitätsauskunft zur Vorlage beim Vermieter oder ein Abo mit laufender Überwachung. Achten Sie beim Antrag darauf, ausdrücklich die Datenkopie zu wählen.
Wie lange dauert es, bis die Datenkopie kommt?
Nach der DSGVO muss die Auskunft unverzüglich erfolgen, spätestens innerhalb eines Monats. In begründeten Fällen kann die Frist um bis zu zwei weitere Monate verlängert werden, darüber muss die Schufa Sie informieren. In der Praxis kommt die Datenkopie meist schneller.
Schadet es meinem Score, wenn ich meine eigenen Daten abfrage?
Nein. Die eigene Auskunft ist für Kreditgeber nicht sichtbar und hat keinen Einfluss auf den Score. Das gilt auch, wenn Sie die Datenkopie mehrmals anfordern.
Steht eine Prepaid-Karte in der Schufa?
In der Regel nicht. Bei Prepaid zahlen Sie im Voraus, der Anbieter gibt Ihnen also keinen Kredit und hat keinen Grund für eine Bonitätsprüfung. Laufzeitverträge mit monatlicher Rechnung werden dagegen häufig gemeldet.
Kann ich auch bei anderen Auskunfteien nachfragen?
Ja. Das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO gilt gegenüber jedem Unternehmen, das Daten über Sie speichert. Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien, die Händler und Banken nutzen. Bei einer unerklärlichen Ablehnung kann sich eine Anfrage dort lohnen.
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Zuletzt überarbeitet am 26. Oktober 2026. Fehler entdeckt? Schreiben Sie der Redaktion.